In vielen Start-ups erhalten Mitarbeitende neben ihrem Gehalt auch virtuelle Unternehmensbeteiligungen – sogenannte virtuelle Optionen. Diese sollen als Anreiz dienen, langfristig im Unternehmen zu bleiben und am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben. Doch was passiert mit diesen Rechten, wenn Mitarbeitende selbst kündigen? Das Bundesarbeitsgericht hat nun überraschend geurteilt – mit weitreichenden Folgen für Start-ups und andere Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Was das für Unternehmen und deren Vertragsgestaltung bedeutet, lesen Sie im Artikel von Dr. Thomas Gennert und Athanasia Eleftheriadou auf Legal Tribune Online (LTO).
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